Regelmäßig kontaktieren mich Interessenten, weil sie „schnell“ eine Rechtsschutzversicherung benötigen. Sie befinden sich häufig bereits in einem Rechtsstreit bzw. es steht einer unmittelbar bevor. Die Kernfrage lautet: Gibt es eine Rechtsschutzversicherung, die nach Abschluss sofort leistet?
Das Versicherungsprinzip
Bevor wir die Frage „Kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die ohne Wartezeit sofort wirkt?“ beantworten, ist es hilfreich vorab den Grundgedanken einer Versicherung zu klären.
Im Wesentlichen liegt der Sinn und Zweck einer Versicherung darin, mehreren Personen ein bestimmtes Risiko abzunehmen. Die Mitglieder bilden eine Gemeinschaft (= Versicherte = Versichertengemeinschaft) und zahlen einen Beitrag (= Versicherungsbeitrag) an eine Organisation (= Versicherer), die für die Mitglieder die Schadenszahlungen übernimmt. Das Versicherungsprinzip wird deshalb auch Kollektivprinzip genannt.
Des Weiteren ist der Versicherer auch dafür zuständig seine Versichertengemeinschaft (z. B. vor Versicherungsbetrug) zu schützen. Denn Versicherungsbetrug ist „Diebstahl“ von Versichertengeldern. Der Schaden daraus wird NICHT der Versicherer leisten, sondern letztlich von den Versicherten der Rechtsschutzversicherung indirekt durch höhere Beiträge bezahlt.
Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung schützt sich und seine Versichertengemeinschaft in dem sie eine Wartezeit vereinbart. Die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate (hängt vom Rechtsschutzversicherer und Tarif ab). Eine Wartezeit von 3 Monaten bedeutet, dass innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn die Rechtsschutzversicherung leistungsfrei ist, wenn ein Leistungsfall innerhalb dieser Wartezeit eintritt! Hierzu heißt es in den meisten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB):
In bestimmten Leistungsarten (Rechtsgebieten) besteht Versicherungsschutz erst, wenn die erste Ursache nach Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit eingetreten ist.
Für welche Leistungen gilt die Wartezeit?
Die Allgemeine Wartezeit von 3 Monaten gilt nicht für alle Rechtsgebiete. Die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung gilt grundsätzlich für die Leistungsarten …
- Arbeits-Rechtsschutz
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Vermieter
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
In den anderen Leistungsarten gilt meistens keine Wartezeit.
Das brennende Haus gegen Feuer versichern
Wir haben uns das Versicherungsprinzip angesehen und aufgrund dessen kann eine Rechtsschutzversicherung für bereits eingetretene Rechtsfälle nicht leisten. Ich erläutere das abschließend anhand von drei provokanten Beispielen:
- Beispiel 1: Vollkaskoversicherung für das Auto: Wozu sollte ein Kunde nach einem Autokauf eine Vollkaskoversicherung abschließen, wenn der Versicherer für bereits eingetretene Versicherungsfälle leisten würde? Der Kunde könnte sich die Beiträge sparen und schließt die Vollkaskoversicherung erst nach einem Verkehrsunfall ab. Das kann nicht funktionieren.
- Beispiel 2: Ist es möglich eine Risiko-Lebensversicherung auf Jemanden abzuschließen, der bereits verstorben ist? Selbstverständlich nicht.
- Beispiel 3: Der Kunde versichert sein Haus erst als es brennt.
- Warum sollte eine Rechtsschutzversicherung leisten, wenn der Rechtsfall bereits eingetreten ist bzw. unmittelbar bevorsteht?
Rechtsschutzversicherung rechtzeitig abschließen
Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht direkt nach Abschluss ohne Wartezeit sofort leisten, wenn der Schadensfall bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Das ergibt keinen Sinn. Wenn das funktionieren würde, wären die Rechtsschutzversicherungen in kürzester Zeit Insolvent! Der Versicherungsschutz ist nur gegeben, wenn der Schadensfall nach Versicherungsbeginn, bzw. bei manchen Rechtsgebieten nach der Wartezeit, eintritt.
Die Rechtsschutzversicherung kann ein idealer Kostenschutz im Rechtsfall sein, aber es muss darauf geachtet werden, dass die Rechtsschutzversicherung rechtzeitig, insbesondere wegen der Wartezeit, abgeschlossen wird.
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